Die Kaufmännischen Schulen Tecklenburger Land als Ausbildungsschule

Die Kaufmännischen Schulen Tecklenburger Land (KSTL) engagieren sich in der Lehrerausbildung und ermöglichen es Referendar*innen, Praxissemesterstudierenden und Praktikant*innen in Begleitung erfahrener Lehrkräfte unterrichtspraktische Erfahrungen in einer Vielfalt kaufmännischer Bildungsgänge zu erwerben und dabei ihre didaktisch-methodischen Kompetenzen auszubauen.

Ansprechpartner für Ihre diesbezüglichen Anliegen ist an den KSTL Herr Tim Wilkens. Sie erreichen ihn unter wi@kstl.de.

Vorbereitungsdienst

Die KSTL fungieren als Ausbildungsschule für Referendar*innen des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) Münster.

Bewerbungen für den Vorbereitungsdienst erfolgen in NRW nicht an den einzelnen Schulen, sondern zentralisiert. Informationen zu den aktuellen Bewerbungsverfahren finden Sie unter https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/online.

Praxissemester

Das Lehramtsstudium in NRW umfasst im Masterstudium ein Praxissemester in einer dem angestrebten Lehramt entsprechenden Schulform und den Studienfächern. Es wird von den Hochschulen verantwortet und ist in Kooperation mit den Schulen sowie den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung durchzuführen. Bewerbungen für das Praxissemester erfolgen in NRW nicht an den einzelnen Schulen.

Schulpraktika

An den KSTL können im Rahmen des Lehramtsstudiums verpflichtende Schulpraktika absolviert werden. Dauer und Umfang dieser Praktika richten sich grundsätzlich nach Ihrer Studienordnung. Das Absolvieren freiwilliger Praktika ist an unserer Schule gegenwärtig nicht möglich.

Wenn Sie ein Pflichtpraktikum an den KSTL absolvieren möchten, dann schicken Sie Ihre Bewerbung bitte per Email an wi@kstl.de. Die Bewerbung sollte mindestens Ihren Namen, Ihre Studien- bzw. Unterrichtsfächer, den gewünschten Praktikumszeitraum (beachten Sie bitte die Schulferien NRWs), den gewünschten Stundenumfang sowie die Art des Praktikums (z.B. Eignungs- und Orientierungspraktikum, Allgemeine Schulpraktische Studien, Spezielle Schulpraktische Studien etc.) enthalten. Sie erhalten dann eine Rückmeldung darüber, ob im gewünschten Zeitraum Kapazitäten für ein Praktikum in Ihren Unterrichtsfächern verfügbar sind.

Hinweis: Studierende, die ihr Praktikum an Schulen in NRW ableisten, müssen ihren Masernschutz der Schule gegenüber nachweisen. Dieser Nachweis muss bereits vor Antritt des Praktikums beigebracht werden.