Lehrerkonferenz
Mitglieder der Lehrerkonferenz sind die Lehrer*innen. Den Vorsitz führt die Schulleiterin. Die Lehrerkonferenz berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule und kann hierzu Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Lehrerkonferenz entscheidet über
Rechtsgrundlage: SchulG NRW
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Schulgesetz/
Die Lehrerkonferenz wählt ihre Vertreter*innen für die Schulkonferenz. Sie kann die Einrichtung von Teilkonferenzen (z. B. Ordnungsausschuss) beschließen und ihnen Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs ganz oder teilweise übertragen.