Lehrerkonferenz

Mitglieder der Lehrerkonferenz sind die Lehrer*innen. Den Vorsitz führt die Schulleiterin. Die Lehrerkonferenz berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule und kann hierzu Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Lehrerkonferenz entscheidet über

  • Grundsätze für die Unterrichtsverteilung und die Aufstellung von Stunden-, Aufsichts- und Vertretungsplänen,

  • Grundsätze für die Verteilung der Sonderaufgaben auf Vorschlag der Schulleiterin,

  • Grundsätze für die Lehrerfortbildung auf Vorschlag der Schulleiterin,

  • Grundsätze für die Festsetzung der individuellen Pflichtstundenzahl der Lehrerinnen und Lehrer auf Vorschlag der Schulleiterin,

  • die Teilnahme einer Schule an der Erprobung neuer Arbeitszeitmodelle gemäß § 93 Abs. 4 auf Vorschlag der Schulleiterin,

  • Vorschläge an die Schulkonferenz zur Einführung von Lernmitteln,

  • weitere Angelegenheiten, die ausschließlich oder überwiegend unmittelbar die Lehrer*innen betreffen.

Die Lehrerkonferenz wählt ihre Vertreter*innen für die Schulkonferenz. Sie kann die Einrichtung von Teilkonferenzen beschließen und ihnen Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs ganz oder teilweise übertragen.