Lehrerkonferenz
Mitglieder der Lehrerkonferenz sind die Lehrer*innen. Den Vorsitz führt die Schulleiterin. Die Lehrerkonferenz berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule und kann hierzu Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Lehrerkonferenz entscheidet über
Grundsätze für die Unterrichtsverteilung und die Aufstellung von Stunden-, Aufsichts- und Vertretungsplänen,
Grundsätze für die Verteilung der Sonderaufgaben auf Vorschlag der Schulleiterin,
Grundsätze für die Lehrerfortbildung auf Vorschlag der Schulleiterin,
Grundsätze für die Festsetzung der individuellen Pflichtstundenzahl der Lehrerinnen und Lehrer auf Vorschlag der Schulleiterin,
die Teilnahme einer Schule an der Erprobung neuer Arbeitszeitmodelle gemäß § 93 Abs. 4 auf Vorschlag der Schulleiterin,
Vorschläge an die Schulkonferenz zur Einführung von Lernmitteln,
weitere Angelegenheiten, die ausschließlich oder überwiegend unmittelbar die Lehrer*innen betreffen.
Rechtsgrundlage: SchulG NRW
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Schulgesetz/
Die Lehrerkonferenz wählt ihre Vertreter*innen für die Schulkonferenz. Sie kann die Einrichtung von Teilkonferenzen (z. B. Ordnungsausschuss) beschließen und ihnen Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs ganz oder teilweise übertragen.