Schülervertretung (SV)

Die Schülervertretung nimmt die Interessen der Schüler*innen wahr. Sie vertritt insbesondere deren Belange bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule und fördert ihre fachlichen, kulturellen, sportlichen, politischen und sozialen Interessen. Sie kann sich durch die Mitwirkung in den Gremien an schulischen Entscheidungen beteiligen sowie im Rahmen des Auftrags der Schule übertragene und selbstgewählte Aufgaben durchführen und schulpolitische Belange wahrnehmen.

Die Schüler*innen einer Klasse wählen ihre Klassensprecher*innen und deren Stellvertretungen. Die Schülerschaft kann einmal im Monat (Vollzeitklassen) bzw. einmal im Quartal (FOS 11, Berufsschule, Fachschule) eine Stunde während der allgemeinen Unterrichtszeit für Angelegenheiten der Schülervertretung (SV-Stunde) in Anspruch nehmen.

Der Schülerrat vertritt alle Schüler*innen der Schule und kann Anträge an die Schulkonferenz richten. Mitglieder des Schülerrats sind die Klassensprecher*innen sowie mit beratender Stimme deren Stellvertretungen.

Der Schülerrat wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden (Schülersprecherin oder Schülersprecher) und bis zu drei Stellvertretungen. Der Schülerrat wählt außerdem die Vertretung der Schülerschaft für die Schulkonferenz, die Schulpflegschaft und die Fachkonferenzen sowie Delegierte für überörtliche Schülervertretungen.

Schüler*innen dürfen wegen ihrer Tätigkeit in den Mitwirkungsgremien weder bevorzugt noch benachteiligt werden. Auf Antrag ist die Tätigkeit im Zeugnis zu vermerken.

SV-Lehrkräfte unterstützen die Arbeit der Schülervertretung. Der Schülerrat wählt an unserem Berufskolleg traditionell zwei SV-Lehrkräfte.

Rechtsgrundlage: SchulG NRW
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Schulgesetz/