Klassen- und Schulpflegschaft

Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schüler*innen einer Klasse, mit beratender Stimme der/die Klassenlehrer/in und die Klassensprecher*innen sowie deren Stellvertreter*innen. Die Eltern volljähriger Schüler*innen können daneben mit beratender Stimme teilnehmen. Die Klassenpflegschaft wählt zu Beginn des Schuljahres eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in.

Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrkräften und Schüler*innen. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Die Klassenpflegschaft ist bei der Auswahl der Unterrichtsinhalte zu beteiligen. Die Lehrkräfte sollen auf Wunsch der Klassenpflegschaft an den Sitzungen teilnehmen, soweit dies zur Beratung und Information erforderlich ist.

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule und berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen. Die Eltern können über die Bildungs- und Erziehungsarbeit auch unter sich beraten.

Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. Ihre Stellvertreter*innen können, die Schulleiterin soll beratend an den Sitzungen teilnehmen. Zwei vom Schülerrat gewählte Schüler*innen können mit beratender Stimme teilnehmen.

Die Schulpflegschaft wählt eine/n Vorsitzende/n und bis zu drei Stellvertreter*innen.

Wählbar sind neben den Mitgliedern der Schulpflegschaft die stellvertretenden Vorsitzenden der Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften; sie werden mit der Wahl Mitglieder der Schulpflegschaft.

Die Schulpflegschaft kann eine Versammlung aller Eltern einberufen. Die Elternversammlung lässt sich über wichtige Angelegenheiten der Schule unterrichten und berät darüber.

Schulpflegschaften können auf örtlicher und überörtlicher Ebene zusammenwirken und ihre Interessen gegenüber Schulträger und Schulaufsicht vertreten.