Industriekauffrau/mann

Berufsbild

Die Aufgabenstellungen der Industriekaufleute erfordern heute in ihren Arbeitsfeldern ein geschäftsprozessorientiertes Handeln. Während der gesamten Ausbildung werden deshalb in Verbindung mit den Fachqualifikationen auch arbeitsfeldübergreifende Qualifikationen vermittelt. Dazu gehören u. a. Qualifikationen in der Anwendung von Informations- und Telekommunikationssystemen, Fremdsprachen sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Innovation.

Leitbild ist nicht mehr der/die abwicklungsorientierte Sachbearbeiter/-in in klassischen kaufmännischen Funktionsbereichen, sondern der/die kundenorientierte Sachbearbeiter/-in, der team-, prozess- und projektorientiert unter Verwendung aktueller Informations-, Kommunikations- und Medientechniken an der Erstellung kundengerechter Problemlösungen arbeitet.

In Einsatzgebieten sollen über Fachaufgaben die bis dahin erworbenen Qualifikationen durch die selbständige Verknüpfung von Teilprozessen vertieft und erweitert werden.

Industriekaufleute sind in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größen tätig. Ihr kaufmännisch-betriebswirtschaftliches Aufgabenfeld erstreckt sich über alle Funktionen eines Unternehmens.

Industriekaufleute unterstützen sämtliche Unternehmensprozesse aus betriebswirtschaftlicher Sicht von der Auftragsanbahnung bis zum Kundenservice nach Auftragsrealisierung. Sie können dabei sowohl in den kaufmännischen Kernfunktionen Marketing und Absatz, Beschaffung und Bevorratung, Leistungsabrechnung und Personal als auch in der Verbindung zu anderen Fachabteilungen, kommerziellen Bereichen und Projekten tätig sein.

Einsatzgebiete sind darüber hinaus z. B. Außendienst, Export, Logistik, Product Management, Investitionsplanung und -management, Controlling, E-Commerce, Supply Chain Management, Franchising, IT-Bereich, Entwicklung und Organisation.

Die Ausbildungsdauer beträgt je nach Ausbildungsvertrag 2 oder regulär 3 Jahre. Zudem besuchen Umschüler unseren Unterricht. Diese Maßnahmen sind im Regelfall auf zwei Jahre begrenzt.

Industriekaufleute …

  • verkaufen die Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens,
  • betreiben Marketingaktivitäten von der Analyse der Marktpotenziale bis zum Kundenservice,
  • beraten und betreuen Kunden,
  • ermitteln den Bedarf an Produkten und Dienstleistungen,
  • kaufen Materialien, Produktionsmittel und Dienstleistungen ein und disponieren diese für die Leistungserstellung oder den Vertrieb,
  • unterstützen den Prozess der Auftragserledigung, z.B. in der Leistungserstellung und der Logistik, bearbeiten betriebswirtschaftliche Themen in allen Funktionen des Betriebes (Finanzierung, Investitionen, Rentabilität, Kostenplanung, -analyse und -verfolgung usw.),
  • bearbeiten Geschäftsvorgänge des Rechnungswesens,
  • werten Kennzahlen und Statistiken für die Erfolgskontrolle und zur Steuerung betrieblicher Prozesse aus,
  • wenden Instrumente zur Personalbeschaffung und zur Personalauswahl an,
  • planen den Personaleinsatz und bearbeiten Aufgaben der Personalverwaltung,
  • planen und organisieren Arbeitsprozesse,
  • nutzen fremdsprachliche Unterlagen;
  • korrespondieren und kommunizieren in typischen Situationen mit Kunden in einer Fremdsprache,
  • arbeiten team-, prozess- und projektorientiert unter Verwendung aktueller Informations-, Kommunikations- und Medientechniken und verfügen über Fähigkeiten zur Kommunikation, Kooperation, Moderation, Präsentation, Problemlösung und Entscheidung.

Aufnahmevoraussetzungen / Anmeldung

Um sich für diesen Bildungsgang anzumelden, müssen Sie einen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen Ihrer Wahl unterschrieben haben.

Weitere Informationen zur Anmeldung erhalten Sie hier.

Unterricht

Anzahl der Berufsschultage und Wochenstunden

Zwei Unterrichtstage mit insgesamt 12 Wochenstunden, im zweiten Halbjahr des dritten Ausbildungsjahres ein Unterrichtstag mit 8 Wochenstunden

Typisch für den Unterricht ist

  • ein auf Lernsituationen basierendes Konzept,
  • das Lernen am Modellunternehmen
  • das Lernen in multifunktionalen Unterrichtsräumen mit moderner EDV-Ausstattung,

Lernfelder

Der Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht sieht eine Gliederung nach Lernfeldern sowie Zeitrichtwerte vor. Damit wird der handlungsorientierte Ansatz bei der Vermittlung schulischer Inhalte unterstrichen. Parallel zur praktischen Ausbildung im Betrieb erfolgt die Vermittlung der theoretischen Kenntnisse durch die Berufsschule.

Mit einer möglichst prozessorientierten Bearbeitung von Geschäftsvorgängen im Modellunternehmen Bürotec  GmbH soll eine solide und breite Basis an kaufmännischen Qualifikationen geschaffen werden.

Übersicht Lernfelder Industriekaufleute

Abschlüsse / Perspektiven

Abschlüsse

Die Ausbildung endet mit der bestandenen IHK-Abschlussprüfung.

Nach Abschluss beziehungsweise vorzeitiger Beendigung der Ausbildung wird unabhängig vom Ergebnis der Kammerprüfung ein schulisches Abschluss- oder Abgangszeugnis ausgestellt.

Es gibt keine schulische Abschlussprüfung. Nach erfolgreicher Absolvierung des Bildungsgangs wird der Berufsschulabschluss zuerkannt und gesondert auf dem Zeugnis bescheinigt.

Damit verbunden ist gleichzeitig die Zuerkennung des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10, falls noch nicht erreicht.

Zudem ist der Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) möglich, wenn Sie eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 erreichen und die für den mittleren Schulabschluss notwendigen Englischkenntnisse nachweisen. Die obere Schulaufsichtsbehörde kann im Einzelfall zulassen, dass an die Stelle von Englisch eine andere Fremdsprache tritt.

Erreichen Sie neben den vorgenannten Bedingungen eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 2,5, erwerben Sie darüber hinaus die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.

Die Durchschnittsnote des Berufsschulabschlusszeugnisses kann auf Wunsch des Auszubildenden auf das Abschlusszeugnis der IHK übernommen werden. Das entsprechende Formular finden Sie im Download-Bereich auf den Seiten der IHK Nord-Westfalen.

Perspektiven

Insbesondere Entwicklungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik, der Büroorganisation sowie rechtliche und wirtschaftliche Entwicklungen und nicht zuletzt die fortschreitende Globalisierung erfordern eine ständige berufliche Anpassungsweiterbildung.

Als Weiterbildungsmöglichkeiten bieten sich u. a. an:

  • FOS12: dieser einjährige Vollzeit-Bildungsgang bietet Ihnen die Möglichkeit in nur einem Jahr ihre Fachhochschulreife zu erwerben. Weitere Infos finden Sie hier.
  • Fachschule für Wirtschaft: der berufsbegleitende Besuch unserer Fachschule für Wirtschaft und Verwaltung mit dem Schwerpunkt Finanzierung. Hier erwerben Sie den Abschluss zum staatlich Geprüften Betriebswirt/-in. Weitere Infos finden Sie hier.
  • der berufsbegleitende Besuch von IHK-Lehrgängen: Fachkaufleute (z. B. Gepr. Bilanzbuchhalter/-in, Gepr. Personalfachkaufmann/-frau, Fachwirte (z. B. Wirtschaftsfachwirt, Industriefachwirt). Weitere Infos finden Sie hier.

Zusatzqualifikationen

Bereits während der Ausbildung können Sie bei uns Zusatzqualifikationen erwerben:

  • KMK-Zertifikat in Englisch (Weitere Infos hierzu finden Sie hier.)
  • Zweijährige Zusatzqualifikation zum Europaassistenten/-assistentin mit Prüfung vor der IHK oder HWK (Weiter Infos hierzu finden Sie hier.)
  • Fachhochschulreife (Weitere Infos hierzu finden Sie hier.)

Prüfung

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.  Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die  Fertigkeiten und Kenntnisse des ersten Ausbildungsjahres sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Die Zwischenprüfung ist schriftlich anhand praxisbezogener Aufgaben oder Fälle in höchstens 90 Minuten in folgenden Prüfungsbereichen durchzuführen:

  1. Beschaffung und Bevorratung
  2. Produkte und Dienstleistungen
  3. Kosten- und Leistungsrechnung.

 Gestreckte Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in den Anlagen 1 und 2 (der Ausbildungsverordnung) aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.  Die Abschlussprüfung besteht aus vier Prüfungsbereichen. Die Prüfung in den Bereichen Geschäftsprozesse, Kaufmännische Steuerung und Kontrolle sowie Wirtschafts- und Sozialkunde ist schriftlich durchzuführen. Der Prüfungsbereich Einsatzgebiet besteht aus einer Präsentation und einem Fachgespräch.  Die Anforderungen in den Prüfungsbereichen sind:

Im Prüfungsbereich Geschäftsprozesse soll der Prüfling in höchstens 180 Minuten auf Prozesse und komplexe Sachverhalte gerichtete Situationsaufgaben oder Fallbeispiele bearbeiten und dabei zeigen, dass er Geschäftsprozesse analysieren sowie Problemlösungen ergebnis- und kundenorientiert entwickeln kann. Dafür kommen insbesondere folgende Gebiete in Betracht: a) Marketing und Absatz, b) Beschaffung und Bevorratung, c) Personal, d) Leistungserstellung.

Im Prüfungsbereich Kaufmännische Steuerung und Kontrolle soll der Prüfling in höchstens 90 Minuten bis zu vier praxisbezogene Aufgaben aus dem Bereich Leistungsabrechnung unter Berücksichtigung des Controllings bearbeiten und dabei zeigen, dass er Kosten erfassen, die betrieblichen Geld- und Wertströme analysieren sowie betriebswirtschaftliche Schlussfolgerungen daraus ableiten kann.

Im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde soll der Prüfling in höchstens 60 Minuten praxisbezogene Aufgaben bearbeiten und dabei zeigen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann.

Im Prüfungsbereich Einsatzgebiet soll der Prüfling in einer Präsentation und einem Fachgespräch über eine selbständig durchgeführte Fachaufgabe in einem Einsatzgebiet nach § 4 Abs. 1 Nr. 10 zeigen, dass er komplexe Fachaufgaben und ganzheitliche Geschäftsprozesse beherrscht und Problemlösungen in der Praxis erarbeiten kann. Der Prüfling erstellt über eine Fachaufgabe im Einsatzgebiet einen höchstens fünfseitigen Report als Basis für die Präsentation und das Fachgespräch. Eine Kurzbeschreibung der beabsichtigten Fachaufgabe ist dem Prüfungsausschuss vor der Durchführung der Fachaufgabe zur Genehmigung vorzulegen. Dem Report können erläuternde Anlagen mit betriebsüblichen Unterlagen beigefügt werden. Der Ausbildende hat zu bestätigen, dass die Fachaufgabe von dem Prüfling im Betrieb selbständig durchgeführt worden ist. Der Report wird nicht bewertet. Er ist dem Prüfungsausschuss vor der Durchführung der Prüfung im Prüfungsbereich Einsatzgebiet zuzuleiten. In der Präsentation soll der Prüfling auf der Grundlage des Reports zeigen, dass er Sachverhalte, Abläufe und Ergebnisse der bearbeiteten Fachaufgabe erläutern und mit praxisüblichen Mitteln darstellen kann. In einem Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er die dargestellte Fachaufgabe in Gesamtzusammenhänge einordnen, Hintergründe erläutern und Ergebnisse bewerten kann. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die Sachbearbeitung in einem speziellen Geschäftsfeld beherrscht. Präsentation und Fachgespräch sollen zusammen höchstens 30 Minuten und die Präsentation zwischen 10 und 15 Minuten dauern.

Bestehensregelung

Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses haben die einzelnen Prüfungsbereiche folgendes Gewicht:

  1. Geschäftsprozesse 40 Prozent,
  2. Kaufmännische Steuerung und Kontrolle 20 Prozent,
  3. Wirtschafts- und Sozialkunde 10 Prozent,
  4. Einsatzgebiet 30 Prozent.

Sind in der schriftlichen Prüfung die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit „mangelhaft“ und die übrigen Prüfungsleistungen mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem mit „mangelhaft“ bewerteten Prüfungsbereich die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn:

im Gesamtergebnis,  im Prüfungsbereich Geschäftsprozesse und  in mindestens einem der beiden schriftlichen Prüfungsbereiche Kaufmännische Steuerung und Kontrolle und Wirtschafts- und Sozialkunde sowie im Prüfungsbereich Einsatzgebiet jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

Ansprechpartner:

Albert Wojte
Bildungsgangleiter
WO@kstl.de

Martin Lumme
Abteilungsleiter
LU@kstl.de