Kauffrau/mann im Einzelhandel und Verkäufer/in

Berufsbild

Kaufleute im Einzelhandel werden dreijährig und Verkäufer/-innen zweijährig ausgebildet.

Die Ausbildung zum Verkäufer/zur Verkäuferin kann ggf. durch die darauf aufbauende Ausbildung Kaufmann/-frau im Einzelhandel ergänzt werden.

Sowohl Kaufleute im Einzelhandel als auch Verkäufer/-innen informieren und beraten Kunden und verkaufen Waren aller Art. Außerdem arbeiten sie im Einkaufs- und Lagerwesen, übernehmen betriebswirtschaftliche Aufgaben im Personal- und Rechnungswesen und wirken bei der Sortimentsgestaltung sowie bei Marketingaktionen mit.

Hauptsächlich arbeiten Kaufleute im Einzelhandel bzw. Verkäufer/-innen in Einzelhandelsgeschäften verschiedener Wirtschaftsbereiche: vom Modehaus über den Supermarkt bis zum Gemüseladen. Auch im Versandhandel, in Tankstellen mit gemischtem Warenangebot oder Baumärkten sind sie beschäftigt.

Kaufleute im Einzelhandel bzw. Verkäufer/-innen haben hauptsächlich folgende Aufgaben:

  • Kunden informieren und beraten
  • Einkauf planen
  • Ware bestellen
  • Lieferungen annehmen und prüfen
  • Regale mit Ware auffüllen
  • Verkaufsräume gestalten
  • kassieren
  • werbe- und verkaufsfördernde Maßnahmen planen und umsetzen
  • Sortimente gestalten

Die Verordnungen und weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:

Aufnahmevoraussetzung/Anmeldung

Um sich für diesen Bildungsgang anzumelden, müssen Sie einen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen Ihrer Wahl unterschrieben haben.

Ausführliche Informationen zur Anmeldung erhalten Sie hier.

Unterricht

Anzahl der Berufsschultage und Wochenstunden

In den ersten zweieinhalb Jahren werden die Auszubildenden an zwei Schultagen mit insgesamt 12 Wochenstunden unterrichtet. Im zweiten Halbjahr des dritten Ausbildungsjahres erfolgt der Unterricht an einem Wochentag mit 8 Wochenstunden. Typisch für den Unterricht ist

  • ein auf Lernsituationen basierendes Konzept
  • das Lernen am Modellunternehmen

Lernfelder

Der Bildungsplan des Landes NRW und der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz für die Ausbildungsberufe Kaufmann/- frau im Einzelhandel und Verkäufer/-in sehen  für den Berufsschulunterricht eine Gliederung nach Lernfeldern sowie Zeitrichtwerte vor. Damit wird der handlungsorientierte Ansatz bei der Vermittlung schulischer Inhalte unterstrichen. Die Lernfelder sind berufsbezogenen Unterrichtsfächern  zugeordnet. Parallel zur praktischen Ausbildung im Betrieb erfolgt die Vermittlung der theoretischen Kenntnisse durch die Berufsschule.

Berufsübergreifende Fächer

Datenverarbeitung, Deutsch/Kommunikation, Englisch, Politik, Religionslehre und Sport

Abschlüsse / Perspektiven

Abschlüsse

Die Ausbildung endet mit der bestandenen IHK-Abschlussprüfung.

Nach Abschluss beziehungsweise vorzeitiger Beendigung der Ausbildung wird unabhängig vom Ergebnis der Kammerprüfung ein schulisches Abschluss- oder Abgangszeugnis ausgestellt.

Es gibt keine schulische Abschlussprüfung. Nach erfolgreicher Absolvierung des Bildungsgangs wird der Berufsschulabschluss zuerkannt und gesondert auf dem Zeugnis bescheinigt.

Damit verbunden ist gleichzeitig die Zuerkennung des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10, falls dieser nicht bereits vorliegt.

Zudem ist der Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) möglich, wenn Sie eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 erreichen und die für den mittleren Schulabschluss notwendigen Englischkenntnisse nachweisen. Die obere Schulaufsichtsbehörde kann im Einzelfall zulassen, dass an die Stelle von Englisch eine andere Fremdsprache tritt.

Erreichen Sie neben den vorgenannten Bedingungen eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 2,5, erwerben Sie darüber hinaus die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.

Die Durchschnittsnote des Berufsschulabschlusszeugnisses kann auf Antrag des Auszubildenden auf das Abschlusszeugnis der IHK übernommen werden.

Perspektiven

Nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Ausbildung können Sie als Einzelhandelskaufmann/ -frau bzw. als Verkäufer/-in in einem Einzelhandelsunternehmen arbeiten. Außerdem besteht die Option – aufbauend auf der abgeschlossenen Berufsausbildung – binnen eines Jahres in der FOS12 die Fachhochschulreife zu erwerben.

Wenn Sie sich beruflich weiterentwickeln möchten, dann bietet der Einzelhandel eine Vielzahl von Aufstiegs- und Qualifikationsmöglichkeiten. Je nach Betriebsform und innerbetrieblicher Organisationsstruktur des Einzelhandelsunternehmens in dem Sie beschäftigt sind, sind unterschiedliche Karrierestufen möglich. Der Aufstieg auf der Karriereleiter und die Übernahme von Führungsverantwortung setzt allerdings häufig die Teilnahme an entsprechenden Aufstiegsweiterbildungen voraus.

Als Weiterbildungsmöglichkeiten bieten sich u. a. an:

  • der Besuch der FOS12: Dieser einjährige Vollzeit-Bildungsgang bietet Ihnen die Möglichkeit in nur einem Jahr ihre Fachhochschulreife zu erwerben. Weitere Infos finden Sie hier.
  • der Besuch der Fachschule für Wirtschaft: Bei dem berufsbegleitenden Besuch unserer Fachschule für Wirtschaft und Verwaltung mit dem Schwerpunkt Finanzierung erwerben Sie den Abschluss zum staatlich geprüften Betriebswirt/-in. Weitere Infos finden Sie hier.
  • der berufsbegleitende Besuch von IHK-Lehrgängen: Fachkaufleute (z. B. Gepr. Bilanzbuchhalter/-in, Gepr. Personalfachkaufmann/-frau), Fachwirte (z.B. Wirtschaftsfachwirt, Handelsfachwirt). Weitere Infos finden Sie HIER.

Zusatzqualifikationen

Bereits während der Ausbildung können Sie bei uns Zusatzqualifikationen erwerben:

  • KMK-Zertifikat in Englisch (Weitere Infos hierzu finden Sie hier.)
  • Zweijährige Zusatzqualifikation zum Europaassistenten/-assistentin mit Prüfung vor der IHK oder HWK (Weiter Infos hierzu finden Sie hier.)
  • Fachhochschulreife (Weitere Infos hierzu finden Sie hier.)

Prüfung Verkäufer/-in

Ein Auszubildender/ eine Auszubildende zum Verkäufer/zur Verkäuferin muss an zwei Prüfungen teilnehmen.

  1. Zwischenprüfung: Prüfungsinhalte sind die Fähigkeiten und Kenntnisse, die der/die Auszubildende in den ersten zwölf Monaten der Ausbildung erworben hat. Dazu muss er/sie eine schriftliche 90-minütige Prüfung im Bereich „Verkaufsprozesse“ ablegen.
  2. Abschlussprüfung: Diese wird unterteilt in eine schriftliche und eine mündliche Prüfung und findet gegen Ende des 2. Ausbildungsjahres statt. Sowohl die mündliche als auch die schriftliche Prüfung zählen 50 Prozent der Gesamtnote.

Schriftliche Prüfung

Die schriftliche Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:

  1. Verkauf und Werbemaßnahmen
  2. Warenwirtschaft und Kalkulation
  3. Wirtschafts- und Sozialkunde

Mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung ist ein fallbezogenes Fachgespräch, in dem der/die Auszubildende in einer von ihm/ihr ausgewählten Wahlqualifikation geprüft wird. Die entsprechende Wahlqualifikation ist bei Abschluss des Ausbildungsvertrags festzulegen.

Mögliche Wahlqualifikationen:

  1. Sicherstellung der Warenpräsenz
  2. Beratung von Kunden
  3. Kassensystemdaten und Kundenservice
  4. Werbung und Verkaufsförderung

Ein weiterer Inhalt des fallbezogenen Fachgesprächs ist der im Betrieb vermittelte und im Ausbildungsnachweis dokumentierte Warenbereich.

Der Prüfling erhält im Rahmen des gewählten Wahlbausteins zwei Aufgaben zur Auswahl. Anschließend hat er 15 Minuten Zeit, sich auf das Gespräch vorzubereiten, das nicht länger als 20 Minuten dauern soll.

Die mündliche Prüfung fließt mit 50 Prozent in die Gesamtnote ein.

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen

  1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Prüfungsbereich Fachgespräch in der Wahlqualifikation mit mindestens „ausreichend“,
  3. in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und
  4. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“

bewertet worden sind.

Prüfung Kaufmann/-frau im Einzelhandel

Die gestreckte Abschlussprüfung

Die Kaufleute im Einzelhandel machen eine so genannte gestreckte Abschlussprüfung, d.h. die Prüfung wird in zwei Teilen zu unterschiedlichen Zeiten abgelegt. Eine Zwischenprüfung entfällt.

1. Teil der Abschlussprüfung: Er umfasst die gleichen Prüfungsbereiche wie die schriftliche Abschlussprüfung der Verkäufer/-innen. Hier werden die Inhalte der ersten beiden Ausbildungsjahre schriftlich geprüft. Dieser Teil der Abschlussprüfung fließt zu 35 Prozent in die Gesamtnote ein.

Schriftliche Prüfung

Prüfungsbereiche

  1. Verkauf und Werbemaßnahmen
  2. Warenwirtschaft und Kalkulation
  3. Wirtschafts- und Sozialkunde

Zweiter Teil der Abschlussprüfung: Der zweite Teil der Abschlussprüfung trägt mit 65 Prozent zur Gesamtnote bei. Er besteht aus einer mündlichen und einer schriftliche Prüfung.

Der schriftliche Prüfungsbereich lautet „Geschäftsprozesse im Einzelhandel“ und wird mit 25 Prozent gewichtet. Die Auszubildenden haben für die Bearbeitung 120 Minuten Zeit.

Die mündliche Prüfung ist ein fallbezogenes Fachgespräch, das auf einer von drei gewählten Wahlqualifikationen basiert. Die drei Wahlqualifikationen werden beim Abschluss des Ausbildungsvertrages festgelegt.

Mögliche Wahlqualifikationen:*

  1. Beratung von Kunden in komplexen Situationen
  2. Beschaffung von Waren
  3. Warenbestandssteuerung
  4. Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
  5. Marketingmaßnahmen
  6. Onlinehandel
  7. Mitarbeiterführung und -entwicklung
  8. Vorbereitung unternehmerischer Selbstständigkeit

*Von den ersten drei Wahlqualifikationen muss mindestens eine gewählt werden.

Zu einer von der Prüfungskommission festgelegten Wahlqualifikation bekommt der Prüfling zwei Aufgaben vorgelegt. Eine muss er davon in 15 Minuten bearbeiten und seine Ergebnisse im anschließenden 20-minütigen Prüfungsgespräch vortragen und erläutern. Weiterer Inhalt des fallbezogenen Fachgesprächs ist der im Betrieb vermittelte und im Ausbildungsnachweis dokumentierte Warenbereich.

Die mündliche Prüfung trägt 40 Prozent zur Gesamtnote bei.

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen:

  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Prüfungsbereich Geschäftsprozesse im Einzelhandel mit mindestens „ausreichend“ und
  3. im Prüfungsbereich Fachgespräch in der Wahlqualifikation mit mindestens „ausreichend“

bewertet worden sind.

Ansprechpartner:

Andra Mühlenkamp
Abteilungsleiterin
MK@kstl.de

Tim Wilkens
Bildungsgangleiter
WI@kstl.de